Da „zappt“ man sich eines Abends ganz ohne Argwohn durch das Netz (von hier nach da) und was findet man da auf CHIP Online: Retro pur: Die 25 coolsten Gadgets für den C64. Fein, denk ich mir, die muss man sich ja mal ansehen. Etwas gestutzt habe ich dann bei Bild Nummer 13:
Diese Abbildung kam mir dann doch sehr bekannt vor. Sie zeigt meine SuperCPU 128, die ich im Februar 2007 für diesen Eintrag im Weblog fotografiert hatte. Die „25 coolsten Gadgets“ sind über Links von (mindestens) zwei Artikeln aus der CHIP Online – beide stammen vom Januar 2008 – erreichbar:
C64 im Test: Commodore 64 aus der CHIP 06/83 (Artikel, 18.01.2008)
25 Jahre Commodore 64: Die Hardware für den C64 (Artikel, 17.01.2008)
Das läßt vermuten, dass auch die Fotostrecke mit den „25 coolsten Gadgets“ aus dem Januar 2008 stammt. Immerhin wurde dem Bild eine Quellenangabe „Bildquelle: c128.net“ beigefügt, jedoch hat es nie eine Anfrage zur Nutzung des Bildes auf einer gewerblichen Internetseite oder eine Nachfrage bezüglich eventueller Urheberrechte dritter Personen gegeben.
Wenn ich das Urheberrecht richtig verstanden habe, sind auch Bilder im Internet kein Freiwild, das jeder „klauen“ darf. Für private Homepages finde ich diese Regelung zwar selber bescheuert, dass aber eine Redaktion wie die der CHIP das Urheberrecht „einfach mal so“ ignoriert, hätte ich jetzt nicht erwartet.
Natürlich habe ich nichts dagegen, das meine SuperCPU in der CHIP Online zu sehen ist. Es ist ja auch eine gewisse Anerkennung für die Qualität des Bildes. Trotzdem wäre ich gern vorher gefragt worden…