Die Diskussion um den Kauf gestohlener Bankdaten über deutsche Steuersünder in der Schweiz schlägt hohe Wellen. Man kann über die Frage, ob der Staat derartige, illegal erlangte Daten ankaufen darf oder sogar soll, geteilter Meinung sein. Eines aber beweist Stasi 2.0-Schäuble mit seiner Kaufabsicht: Im Falle eines Falles heiligt der Zweck die Mittel und Datenschutzrechte sind ein minderes Gut.
Wenn schon, wie jetzt wiederholt geschehen, gut bezahlte Angstellte aus der Privatwirtschaft keine Hemmungen haben ihr vertrauliches Wissen illegal zu kopieren und in bare Münze umzuwandeln (wobei der Staat, der ja eigentlich derartige Verbrecher hinter Schloß und Riegel bringen sollte, hilfreich assistiert), warum sollte man dann annehmen, dass kleine unterbezahlte staatliche Angestellte und Beamte es anders handhaben werden, wenn „interessierte Kreise“ nach Daten anfragen? Das Stichwort dazu ist ELENA, die neue Bundesdatenkrake, die uns dem gläsernen Menschen näher bringt.
Wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung, so gilt auch für ELENA: Sicher vor Mißbrauch sind nur die Daten, die nicht erhoben werden.